Schutz und Nutzung von Wildtieren schließen sich nicht aus

Deshalb haben sich engagierte Kürschner zum »Artenschutzkreis des Kürschnerhandwerks« zusammengeschlossen. Dort werden u.a. Projekte finanziert, wie z. B. die Wiedereinbürgerung des Seehundes im Wattenmeer oder des Otters in Deutschland.

Jeder Kürschnerbetrieb – mit Sicherheit jeder Innungsbetrieb – führt ein Artenschutzbuch, worin jeder Ein- und Ausgang artengeschützter Kundenware aufgezeichnet wird. Der private Besitz solcher Pelze ist rechtens und problemlos, wenn glaubhaft gemacht werden kann, daß diese Felle vor 1975 erworben worden sind, oder daß sie nach 1975 durch Vererbung oder durch Verschenken in den eigenen Besitz gekommen sind.

Jede Art von Umgestaltung solcher Pelze aus artengeschützen Fellen ist möglich und legitim, solange die Kürschnerin/der Kürschner mit dem vorhandenen Material auskommt. Neue, dazu passende Felle, gibt es eben nicht oder nur mit Cites-Begleitpapieren, sodaß die Kürschnerin/der Kürschner in der Regel bei Fellknappheit auf Kombinationen mit anderen Fellarten oder mit Stoff und Leder ausweicht.

Innungsmitglieder garantieren für die Einhaltung der Artenschutzgesetze.

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Text: Reinhold Metz | Stephanie Metz