Das Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen
Schutz und Nutzung von Wildtieren schließen sich nicht aus
Das letzte Seewiesel wurde 1894 in Neu Braunschweig in Neu England erlegt. Damit verschwand diese Pelztierart von unserem Globus.
Dem Falklandwolf - auf den gleichnamigen Inseln vor der Ostküste Südamerikas - erging es im letzten Jahrhundert ebenso. Das sind die beiden einzigen Pelztierarten, welche bis heute ausgerottet wurden.

Den Seeotter - [ Enhydra lutris Linné ] - ereilte um ein Haar das gleiche Schicksal. Sein Fell war im 19. Jahrhundert eines der begehrtesten und kostbarsten Güter. Bis zu 5 Herrenkragen konnten aus einem Fell geschnitten werden. Im zaristischen Russland waren die Paradeuniformen der Husarenoffiziere einschließlich der Tschakos mit Seeotter besetzt - und in China verbrämte man die Gewänder hoher Würdenträger damit. Weit über 100.000 Seeotterfelle gelangten um 1850 jedes Jahr auf den Weltmarkt. Zur Jahrhundertwende waren es nur noch 3.000 jährlich. Und vor dem 1. Weltkrieg sank die Zahl auf 30 Tiere, die erlegt wurden. 400 Seeotter waren auf der Welt übriggeblieben. Deshalb schlossen die USA, England, Kanada, Russland und Japan einen Staatsvertrag ab, die sog. »North Pacific Seal Convention«. Unter anderem wurde die Seeotterjagd grundsätzlich verboten.

Der Erfolg war, daß es bis heute wieder bis zu 100.000 Seeotter gibt. Im 20. Jahrhundert wurde keine Pelztierart ausgerottet.

Das Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen ist eine späte Konsequenz aus der Erkenntnis, daß nur internationales Handeln den Raubbau mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen beenden kann.

80 Länder schlossen 1973 diesen Vertrag, welcher am 1. Juli 1975 in Kraft trat. In Deutschland wurde er im Juni 1976 gültig und wurde am 1. Juni 1997 in EG-Recht übernommen (EG-Verordnung Nr. 338/97 vom 9. Dezember 1996 und Durchführungsverordnung Nr. 393/97 vom 26. Mai 1997). Geschützt werden ca. 30.000 Pflanzenarten und etwa 3.000 Tierarten – darunter auch eine Reihe von Pelztieren. Entsprechend dem Grad der Schutzbedürftigkeit gibt es 4 Listen, welche als Anhang bezeichnet werden.

Anhang A umfaßt Arten, welche direkt vom Aussterben bedroht sind. Jeglicher Handel damit ist streng verboten – auch für Privatpersonen (ein alter Ozelotmantel kann also nicht in der Zeitung von Privat zum Verkauf angeboten werden)
Beispiele solcher geschützter Arten sind:

Wildchinchilla [Chinchilla lanigera] - aus Südamerika
Kongootter [Aonyx congicus] - aus Kamerun, Nigeria
Seeotter [Enhydra lutris nereis] - aus USA
Meerotter [Lutra felina] - aus allen Ländern
Südamerikanischer Fischotter [Lutra longicaudis]
Flußotter [Lutra provocax]
Eurasischer Fischotter [Lutra-lutra]
Riesenotter (Arianhas) [Pteronura brasiliensis] - aus allen Ländern
Wolf [Canis lupus] - aus Europa, Indien, Pakistan, ausser Nordspanien und Nordgriechenland
Gepard [Acinonyx jubatus Schreber] - aus allen Ländern
Bengalkatze [Prionailurus bengalensis] - Bengalen, Indien, Thailand
Luchs [Lynx lynx] - aus Russland, Sibirien, Mongolei und Europa
Wüstenluchs [Caracal-caracal] - aus Asien
Bergkatze [Felis jacobita] - aus allen Ländern
Marmorkatze [Felis marmorata] aus allen Ländern
Schwarzfußkatze [Felis nigipes] - aus allen Ländern
Ozelot [Leopardus pardalis Cabrera] - aus allen Ländern
Flachkopfkatze [Felis planiceps] - aus allen Ländern
Rostkatze [Felis rubiginosus] - aus Indien
Südam. Wildkatze (Chaco-Katze, Geoffroy-Katze) - [Oncifelis geoffroyi]
Asiatische Goldkatze [Catopuma temmincki] aus allen Ländern
Ozelotkatze (Tigerkatze) - [Leopardus tigrinus]
Peludo (Bergozelot) - [Leopardus wiedii] - aus allen Ländern
Wieselkatze [Herpailurus yaguaroundi] - aus Mittel- u. Nordamerika
Wildkatze (Felis silvestris silvestris)
Langschwanzkatze (Leopardus wiedii)
Schildkrötleopard (Nebelparder) - [Neofelis nebulosa]
Jaguar [(Panthera onca] - aus allen Ländern
Leopard [Panthera pardus] - aus allen Ländern
Schneeleopard [Uncia uncia Schreber] - aus allen Ländern
Guadelupe Seebär [Arctocephalis townsendi] - aus allen Ländern
Mönchsrobbe [Monachus monachus] - aus allen Ländern


Anhang B des Abkommens enthält Tier- und Pflanzenarten, deren Erhaltungssituation eine geordnete wirtschaftliche Nutzung zuläßt und somit unter bestimmten Voraussetzungen gehandelt werden können. Eine Cites Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigung begleitet solche Waren bis zum Verbraucher.
Pelztiere aus dem 2. Anhang sind im wesentlichen:

Scheitelaffe [Colobus guereza]
Vicunja (Jungtier des Guanaco) - [Vicugna vicugna]
Sumatra-Otter [Lutra sumatrana]
Afrik. Otter [Lutra maculicollis]
Afghanfuchs [Vulpes cana]
Feuerlandfuchs [Pseudalopex culpaeus]
Argentinischer Graufuchs [Pseudalopex griseus]
Provinciafuchs (Pampasfuchs) - [Pseudalopex gymnocerus]
Luchskatze (Rotluchs) - [Lynx rufus]
Serval [Leptailurus serval]
Indische Steppenkatze [Felis silvestris ornata]
Manulkatze [Otocolobus manual]
Dschungelkatze [Felis chaus]
Cap Seal [Arctocephalus pusillus] - Seebär aus Südafrika


Anhang C beinhaltet Arten, welche von einem Land (einer Vertragspartei) im eigenen Hohheitsbereich besonders geregelt sind, ohne diejenigen, für die EU-Mitgliedstaaten Bedenken angemeldet haben und daraufhin in Anhang D aufgenommen wurden.



Anhang D umfaßt solche Spezies, die aufgrund der hohen Einführquote in die EU möglicherweise gefährdet sind und deshalb einer besonderen Überwachung (monitoring) unterzogen werden. Hierzu gehören zur Zeit folgende Rotfuchs-Unterarten [ Vulpes vulpes griffithi, Vulpes vulpes montana und Vulpes vulpes pusilla ].



Schutz und Nutzung von Wildtieren schließen sich nicht aus, deshalb haben sich engagierte Kürschner zum »Artenschutzkreis des Kürschnerhandwerks« zusammengeschlossen. Dort werden u.a. Projekte finanziert, wie z. B. die Wiedereinbürgerung des Seehundes im Wattenmeer oder des Otters in Deutschland.

Jeder Kürschnerbetrieb - mit Sicherheit jeder Innungsbetrieb - führt ein Artenschutzbuch, worin jeder Ein- und Ausgang artengeschützter Kundenware aufgezeichnet wird. Der private Besitz solcher Pelze ist rechtens und problemlos, wenn glaubhaft gemacht werden kann, daß diese Felle vor 1975 erworben worden sind, oder daß sie nach 1975 durch Vererbung oder durch Verschenken in den eigenen Besitz gekommen sind.

Jede Art von Umgestaltung solcher Pelze aus artengeschützen Fellen ist möglich und legitim, solange die Kürschnerin/der Kürschner mit dem vorhandenen Material auskommt. Neue, dazu passende Felle, gibt es eben nicht oder nur mit Cites-Begleitpapieren, sodaß die Kürschnerin/der Kürschner in der Regel bei Fellknappheit auf Kombinationen mit anderen Fellarten oder mit Stoff und Leder ausweicht.

 Innungsmitglieder garantieren für die Einhaltung der Artenschutzgesetze.


Reinhold Metz, Nürnberg    •    Home